Der Deutsche Bundestag hat am 14. Dezember das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Ziel ist es, mit digitalen Lösungen die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern. Ebenfalls verabschiedet wurde das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG).
Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung von Innovationen künftig besser erschlossen werden können und damit zu einer besseren Versorgung beitragen. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.
Für die Datenfreigabe aus der ePA gilt künftig ein Opt-Out-Verfahren. Dabei sollen ausschließlich Daten übermittelt, die zuverlässig automatisiert pseudonymisiert wurden.
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